Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma WorNet Aktiengesellschaft, im folgenden WorNet genannt.

1.2 Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1.3 Internetbereich im Sinne der Geschäftsbedingungen ist die gesamte Infrastruktur und die Internetdienste, die von WorNet betrieben werden, sowie die von Kunden auf WorNet-Servern installierte Software und Dienste.

1.4 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

1.5 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.6 Der Kunde kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit im Internet unter abrufen und hat die Möglichkeit, diese als Datei herunterzuladen und dauerhaft zu speichern. Der Kunde erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

1.7 Soweit Domains Gegenstand des Vertrages sind, werden die unterschiedlichen Top-Level-Domains von einer Vielzahl von Organisationen verwaltet. Da jede dieser Organisationen eigene Vergaberichtlinien hat, gelten ergänzend zu diesem Vertrag diese Richtlinien.

2. Leistungsumfang

2.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem mit dem Kunden vereinbarten Vertrag.

2.2 Soweit WorNet kostenlose Dienste zur Verfügung stellt, hat der Kunde auf die Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. WorNet gewährleistet für den Internetbereich eine Erreichbarkeit von 97% im Kalenderjahresdurchschnitt. Dies gilt für den gesamten Internetbereich, der von WorNet betrieben wird. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von WorNet liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Verschulden des Kunden, etc.). WorNet kann den Zugang zum Internetbereich beschränken oder abschalten, sofern der Betrieb des Internetbereiches gefährdet ist bzw. nicht sicher und stabil fortgesetzt werden kann. WorNet führt auf ihren Servern regelmäßig Sicherheits-Updates durch Einspielen von neuen Software-Versionen durch. Dies kann aus Sicherheitsgründen in dringenden Fällen auch ohne vorherige Ankündigung geschehen. Hat der Kunde auf WorNet-Servern selbst Software installiert, so ist er für deren Wartung und Pflege selbst verantwortlich, d.h. er hat insbesondere auch die Aufwände zu tragen, die durch Sicherheits-Updates der WorNet-Server entstehen. Unterstützung durch WorNet bei der Lösung dieser Probleme werden gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt.

3. Angebot, Lieferung und Leistung

3.1 Sämtliche Preise, Liefer- und Leistungstermine, Fristen und Werbeunterlagen sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind.

3.2 Liefer-/Leistungstermine und Liefer-/Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie durch WorNet schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde WorNet alle zur Ausführung der Lieferung/Leistung erforderlichen Informationen oder Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwaige Anzahlungen vereinbarungsgemäß geleistet hat.

3.3 Verzögern sich die Lieferungen/Leistungen durch WorNet, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung berechtigt, wenn WorNet die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Kunden schriftlich gesetzte Nachfrist von mindestens 14 Tagen zur Erbringung der Lieferung/Leistung mit der Erklärung, dass er die Lieferung/Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde, erfolglos verstrichen ist.

Die Liefer-/Leistungsfristen verlängern sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen nach Vertragsabschluss eintretenden Hindernissen, die WorNet nicht zu vertreten hat (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung/Leistung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten der WorNet und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt WorNet dem Kunden baldmöglichst mit. Ist das Ende des Hindernisses nicht absehbar, oder dauert es länger als sechs Wochen, so ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Teillieferungen/-leistungen sind im zumutbaren Umfang zulässig.

4. Dienstleistungen, Aufstellung und Montage

4.1 Vor Aufstellung und Montage in kundeneigenen Räumen müssen diese besenrein und insbesondere mit den notwendigen Heizungs- und Klimageräten, sowie Stromanschlüssen und gegebenenfalls Kabeln für die Datenleitung ausgestattet sein.

4.2 Vor Beginn der Aufstellungs- und Montagearbeiten müssen sich die für die Aufnahme der Arbeiten erforderlichen Lieferteile an Ort und Stelle befinden und alle Nebenarbeiten soweit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung und Montage sofort nach Ankunft der Arbeitskräfte begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.

Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme beziehungsweise die Ausführung der Dienstleistungen durch Umstände am Einsatzort ohne das Verschulden von WorNet, so werden dem Kunden der Zusatzaufwand, die Wartezeit und weitere erforderliche Anfahrten nach Aufwand in Rechnung gestellt.

5. Widerrufsrecht

5.1 Ist der Kunde Verbraucher, so hat er das Recht, den Abschluss des Vertrages, der unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde, innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware, bei Dienstleistungen ab dem Tag des Vertragsschlusses zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber WorNet zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung, wenn WorNet mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

6. Beschaffenheit der Produkte

6.1 Ist der Käufer Unternehmer, gilt als vereinbarte Beschaffenheit der Ware/Leistung grundsätzlich nur die Produkt-/Leistungsbeschreibung von WorNet. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungen durch WorNet stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe des Produktes dar.

7. Untersuchungspflicht d. Kunden, Gewährleistung

7.1 Ist der Kunde Unternehmer, so hat er die gelieferte Ware/Leistung unverzüglich zu überprüfen und offensichtliche Mängel WorNet gegenüber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware/Leistung schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Verborgene Mängel müssen WorNet unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

7.2 Ist der Kunde Verbraucher, so muss er WorNet innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware/Leistung festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei WorNet. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist von WorNet. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache/Leistung bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

7.3 Bei jeder Mängelrüge hat WorNet das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Vertragsgegenstandes. Dafür räumt der Kunde WorNet notwendige Zeit und Gelegenheit ein. WorNet kann hierfür vom Kunden auch verlangen, dass er den beanstandeten Liefergegenstand, soweit möglich, an WorNet auf Kosten von WorNet zurückschickt. Erweist sich eine Mängelrüge des Kunden als unberechtigt, so ist er zum Ersatz aller in diesem Zusammenhang entstandenen Aufwendungen – z. B. Fahrt-, Prüfungs- oder Versandkosten – verpflichtet.

7.4 Ist der Kunde Unternehmer, leistet WorNet zunächst nach Wahl von WorNet Gewährleistung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung).

Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. WorNet ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Im Falle der Nacherfüllung räumt der Kunde WorNet angemessene Zeit und Gelegenheit ein.

7.5 Mängel der Software kann WorNet darüber hinaus durch Überlassung eines neuen Releases beseitigen.

7.6 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder hat WorNet die Art der Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn WorNet die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware/Abnahme der Leistung. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware/Abnahme der Leistung.

8. Abnahme

8.1 Die Abnahme der Leistung ist unmittelbar nach Fertigstellung derselben fällig. Das Werk gilt auch dann als abgenommen, sobald es vier Wochen lang produktiv, auch nur teilweise, genutzt worden ist.

Eine Abnahme liegt auch dann vor, wenn die Leistung 6 Monate lang nicht genutzt wurde.

9. Schadensersatz und Haftungsbeschränkung

9.1 Die Haftung von WorNet ist durch § 4 des Gesellschaftsvertrages auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

9.2 WorNet haftet nach den gesetzlichen Regeln auf Schadensersatz, soweit nicht Ziffer 9.3 etwas anderes vorsieht.

9.3 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von WorNet auf den nach der Art der Ware/Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von WorNet, soweit WorNet für diese einzustehen hat.

Gegenüber Unternehmern haftet WorNet bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

9.4 Der Kunde stellt WorNet von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die ihre Ursache in der Verletzung von Urheber-, Nutzungs-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten unter der Zugangskennung des Kunden haben.

9.5 Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

9.6 Der Kunde ist verpflichtet angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.

10. Eigentumsvorbehalt, Urheber- und sonstige Schutzrechte

10.1 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus dem Vertragsverhältnis resultierender Ansprüche von WorNet gegenüber dem Kunden behält sich WorNet das Eigentum an allen gelieferten Waren vor.

10.2 Bei kaufmännischen Kunden gilt diese Bestimmung auch für sämtliche Ansprüche aus dem gesamten Geschäftsverhältnis.

10.3 WorNet behält an der gelieferten Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Liegen die Urheberrechte ganz oder teilweise bei einem Dritten, so werden sie ebenfalls vom Kunden anerkannt.

Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der Software. Die Bearbeitung der vertragsgegenständlichen Software ist unzulässig, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen oder im Lizenzvertrag oder anwendbaren Geschäftsbestimmungen etwas anderes vereinbart ist. Die Beseitigung von Softwaremängeln bietet WorNet nach Aufwand an. Die Dekompilierung oder Disassemblierung der vertragsgegenständlichen Software (Reverse Engineering) ist ebenfalls unzulässig. WorNet behält sich vor, dem Kunden auf Anfrage Informationen, die er zur Herstellung der Interoperablilität der vertragsgegenständlichen Software mit anderen Programmen benötigt, gegen angemessene Vergütung zur Verfügung zu stellen. Bei der Verwendung dieser Informationen hat der Kunde die in § 69 e) Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes vorgeschriebenen Beschränkungen zu beachten.

11. Preise und Zahlungsbedingungen

11.1 Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtkosten. Maßgeblich sind die Preise des Angebots bzw. der Auftragsbestätigung zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer. Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tag der Auftragserteilung gültigen Listenpreisen errechnet.

11.2 Leistungen, die nach Aufwand zu vergüten sind, werden zu den vereinbarten Stundenhonoraren abgerechnet. Sind keine Stundenhonorare vereinbart, gelten die WorNet-Beratungspreise der jeweils gültigen Beratungspreisliste. Nebenkosten und sonstige anlässlich der Durchführung des Vertrages aufgewandte Kosten werden zusätzlich entsprechend dem tatsächlichen Anfall abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Bei Fahrten mit dem PKW werden diese mit einer Kostenpauschale gem. der jeweils gültigen Beratungspreisliste berechnet. Bei Reisen mit Bahn, Taxi, Flugzeug werden die Fahrten extra berechnet (1. Klasse/Business Class)

11.3 Die gestellte Rechnung wird verbindlich und die darin aufgeführten Forderungen gelten darüber hinaus als anerkannt, wenn der Kunde der Rechnung nicht binnen sechs Wochen ab Zugang widerspricht. WorNet verpflichtet sich den Kunden jeweils bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens durch einen hervorgehobenen Aufdruck auf der Rechnung besonders hinzuweisen.

11.4 Fahrzeit gilt als Arbeitszeit. Die Arbeitszeit wird in Einheiten zu jeweils fünfzehn Minuten berechnet.

11.5 WorNet ist an die vereinbarten Preise nicht gebunden, wenn eine längere Liefer- bzw. Leistungsfrist als vier Monate ab Vertragsschluss vereinbart ist, oder ohne besondere Vereinbarung nicht innerhalb dieser Frist seit Vertragsschluss geleistet wurde. Danach können durch eingetretene Lohn- oder Serviceleistungen die Preise entsprechend den Mehrkosten erhöht werden.

11.6 Sofern für die Zahlung Lastschrifteinzug vereinbart worden ist, hat der Kunde auch diejenigen Kosten zu tragen, die WorNet durch Rückstorno entstehen, zuzüglich zu einer Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 pro Lastschrift.

11.7 Die Preise sind bei Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug fällig, sofern nicht auf der Auftragsbestätigung oder Rechnung andere Bedingungen vereinbart wurden. Bei Zahlungsverzug ist WorNet berechtigt dem Kunden, sofern er kein Verbraucher ist, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen, ansonsten 5 % über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugschadens bleibt unberührt.

11.8 Gegen Forderungen von WorNet kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

11.9 Ein Zurückbehaltungsrecht ist, soweit der Kunde Unternehmer ist, nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

11.10 Wechsel oder Schecks werden von WorNet nach besonderer ausdrücklicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber, sowie kosten- und spesenfrei angenommen.

11.11 Wird WorNet nach dem Vertragsschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden erkennbar, so ist WorNet berechtigt, noch ausstehende Lieferungen/Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nicht erbracht, so kann WorNet von einzelnen oder allen der betroffenen Verträge jeweils ganz oder teilweise zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt WorNet unbenommen.

11.12 § 353 HGB bleibt unberührt. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Kunde mit der Bezahlung für Lieferungen/Leistungen im Rückstand befindet.

12. Verbotene Inhalte

12.1 WorNet ist berechtigt, die Nutzung des Internetbereiches einzuschränken oder abzuschalten, sofern deren Inhalte gegen geltendes Recht, gesetzliche oder behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Ansprüche des Kunden entstehen hierdurch nicht.

12.2 Der Kunde ist für alle von ihm bzw. über seinen Zugang produzierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung durch WorNet findet nicht statt.

12.3 Der Kunde verpflichtet sich dazu, die Leistungen von WorNet nicht für gesetzlich verbotene Inhalte zu missbrauchen. WorNet ist berechtigt, in einem solchen Fall die Nutzung des Internetbereiches – auch teilweise – zu sperren.

12.4 Zur Aufrechterhaltung des Betriebs des Internetbereiches und zur Rechnungsstellung werden Logfiles erstellt.

13. Kündigung

13.1 Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so können die Vertragsparteien das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen.

13.2 Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, so verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere drei Monate, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird.

13.3 Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit zwei Monatszahlungen in Verzug ist.

13.4 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

14. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

14.1 Ist der Kunde Unternehmer, so ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) Wolfratshausen bzw. das für diesen Bezirk zuständige Amts- und Landgericht. Dies gilt ebenso, falls der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

14.2 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

14.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Der Kunde verpflichtet sich für den Zeitraum bis 6 Monate nach Abschluss des Projektes, keine Versuche zu unternehmen, einen oder mehrere der von WorNet eingesetzten Mitarbeiter abzuwerben und/oder direkt oder mittelbar einzustellen. Bei Zuwiderhandlungen ist eine Vertragsstrafe von EUR 100.000 fällig.

 

WorNet AG

Geretsried, Dezember 2002

(Download der AGBs als PDF)